Antrag
Der Stadtrat möge beschließen:
Die geplante Flutmuldenüberquerung in Höhe des ehem. Schlachthofgeländes wird aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen.
Begründung:
Mit Beschluss des Haushaltsausschusses vom 21.11.2007 wurde die „Flutmuldenbrücke“ mit 12:0 Stimmen bereits im Haushaltsplan 2008 aus der mittelfristigen Finanzplanung genommen. Nach wie vor ist das Vorhaben weder verkehrstechnisch problemlos noch finanziell darstellbar. Unter Hinweis darauf, dass sich zudem eine Vermarktung und Art der baulichen Nutzung der Grundstücke entlang der Trasse wegen der Vorhaltung der Fläche für die Flutmuldenquerung schwierig gestalten wird, sollte diese aus dem Flächennutzungsplan genommen werden, um im Interesse einer Belebung des ehemaligen Schlachthofgeländes Planungssicherheit für Investoren zu schaffen.
Welche Auswirkungen ein Festhalten an der Möglichkeit eines Ausbaus der Schlachthofstraße mit Brückenschlag über die Flutmulde auf die Planungen hat, zeigte sich jüngst bei der Behandlung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Altes Schlachthofgelände – Bereich West“ im Bausenat vom 26.04.2013: Im Falle einer Flutmuldenquerung wäre für die zunächst im Erdgeschoss des Gebäudes vorgesehene Nutzung als Kindertagesstätte die Errichtung einer 2,6 m hohen, hochabsorbierenden Schallschutzwand erforderlich. Die geplante Kindertagesstätte wird dort nun nicht realisiert.
Dr. Thomas Keyßner Sigi Hagl
Bürgermeister Fraktionsvorsitzende
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