In den letzten Jahren ist es in Landshut bedauerlich oft zum Abbruch oder zur wesentlichen Veränderung von geschützten Baudenkmälern gekommen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen, befürchtet die Stadtratsfraktion der Grünen.
Bisher war in der Mehrzahl der Fälle der Bausenat mit solchen Angelegenheiten gar nicht befasst. Erforderliche Genehmigungen wurden in der Regel allein von der Verwaltung erteilt, somit auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch der schonende Umgang mit dem gebauten Erbe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bauliche Eingriffe in dieses Erbe betreffen deshalb immer auch die Öffentlichkeit. Entscheidungen über Genehmigung oder Versagung müssen deshalb künftig ausnahmslos beim Stadtrat liegen. Um dies für die Zukunft sicherzustellen, hat die Grüne Fraktion eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung beantragt.
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