Die Verwaltung wird beauftragt, die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des Gebäudes Altstadt 178/179 (Beschlussfassung vom 08.02.2012) für nichtig zu erklären. Der gesamte Vorgang ist erneut im Bausenat zu beraten und über den Antrag auf Abbruch muss anhand der neuen Erkenntnisse abgestimmt werden.
Begründung
In der Landshuter Zeitung vom 10.04.2015 wird vom beauftragten Gutachten berichtet, welches auf neutraler Basis erstellt wurde. Dieses stellt die Sanierungsfähigkeit des Anwesens Altstadt 178/179 fest. Demnach haben sich neue Erkenntnisse ergeben, welche zu einer erneuten Beschlussfassung im Stadtrat führen müssen.
Landshut, 10. April 2015
gez. Stefan Gruber
Stadtrat
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