Der Stadtrat möge beschließen:
Bei Personalentscheidungen, die Auswirkungen auf die Gleichstellungsziele der Stadt haben können, wird die Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Begründung:
Die Führungsetage der Stadt Landshut ist immer noch weitgehend männerdominiert. Eine der Zielsetzungen des Gleichstellungskonzepts der Stadt Landshut ist es, den Frauenanteil innerhalb der Stadtverwaltung in den Führungspositionen der ReferatsleiterInnen, AmtsleiterInnen und deren StellvertreterInnen zu erhöhen. Um dies zu erreichen sind entsprechende Maßnahmen im Besetzungsverfahren erforderlich. So wie es sich im Übrigen auch aus dem Gleichstellungskonzept Seite 28 ergibt:
„Die Gleichstellungsbeauftragte steht bei der Umsetzung des Konzeptes als Ansprechpartnerin und Prozessbegleitung beratend zur Verfügung und achtet auf die Umsetzung der in diesem Konzept formulierten Ziele. Unerlässlich hierfür ist eine konstruktive Zusammenarbeit; dazu gehört umfassende Information und eine frühzeitige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten.“
Falls notwendig, ist der Stundenanteil der Gleichstellungsbeauftragten entsprechend aufzustocken.
gez. Sigi Hagl
stv. Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
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