Die Verwaltung möge dem Stadtrat die überfällige Fortschreibung des Gleichstellungkonzeptes zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Begründung:
Das derzeitige, fortgeschriebene Gleichstellungskonzept datiert vom Oktober 2012. Seit Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind Kommunen zur Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes alle fünf Jahre verpflichtet.
gez. Sigi Hagl
stv. Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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