Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein einkommensabhängiges und sozial gerechtes Gebührenmodell für die Kindertagesstätten in der Stadt Landshut zu erarbeiten, das für einkommensschwache Familien eine Gebührenbefreiung und in weiteren zwei bis drei Einkommensstufen eine Ermäßigung abgestuft bis 50% des Gebührenhöchstsatzes vorsieht. Zudem sollen künftig bei der Geschwisterermäßigung alle in der Familie lebenden Kinder bis 18 Jahren berücksichtigt werden.
Es ist anzustreben, eine einheitliche Festsetzung im Stadtgebiet zu erreichen. Deshalb sollen mit den örtlichen Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Gespräche aufgenommen werden.
Begründung:
Bisher sind die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Landshut bis auf eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, die zeitgleich in eine städtische Kinderbetreuungseinrichtung gehen, nicht sozial gestaffelt. Dadurch sind auch in der Stadt Landshut Geringverdiener und Familien mit mittlerem Einkommen unverhältnismäßig stark durch Kita-Gebühren belastet. Die Stadt Landshut hat sich vor 10 Jahren einstimmig das Leitbild „Familienfreundliche/ kinderfreundliche Stadt“ gegeben, in der sich die Stadt dazu verpflichtet, nachhaltig in eine familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt zu investieren. Familienfreundliche
Kitagebühren gehören dazu. Um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten, soll deshalb eine nach dem Jahreseinkommen der Eltern gestaffelte Gebührensatzung auf den Weg gebracht werden, sowie der Geschwisterrabat auf alle in der Familie lebenden Kinder ausgeweitet werden.
gez.
Sigi Hagl
stv. Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/ Die Grünen
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