Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt errichtet auf einem Teil des Parkplatzareals an der Oberndorferstraße In aufgeständerter Bauweise eine Wohnanlage mit 80 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe, davon die Hälfte als sozial geförderten Wohnraum.
2. Die Stadt nimmt dafür staatliche Fördermittel aus dem Wohnungspakt Bayern, Säule II, in Anspruch.
3. Die Stadt beauftragt ein externes Architekturbüro mit der Erstellung der Pläne für dieses Vorhaben und einer exakten Baubeschreibung.
4. Die Stadt beauftragt auf der Grundlage dieser Pläne und der Baubeschreibung einen Generalübernehmer mit der Herstellung der Wohnbauanlage zum vertraglich vereinbarten Festpreis und mit vertraglich vereinbartem Fertigstellungstermin.
Begründung:
Obwohl die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft noch nicht in Sicht ist, kann die Stadt sich nicht vollständig vom kommunalen Wohnungsbau zurückziehen. Das beantragte Projekt kann immerhin als Zwischenlösung dienen.
Weil die Stadt nicht über die erforderlichen Personalkapazitäten verfügt, empfiehlt sich die Einschaltung eines Generalübernehmers. Dieser wickelt im Auftrag der Stadt – die natürlich Bauherr bleibt – die gesamte Baumaßnahme ab.
Die – zunächst nur teilweise – Überbauung des Parkplatzareals empfiehlt sich angesichts des Mangels an Bauland und angesichts der Notwendigkeit, mit der knappen Ressource Boden möglichst sparsam umzugehen. Bei der beantragten aufgeständerten Bauweise bleibt im Übrigen der wesentliche Teil der Parkplätze erhalten.
gez. Stefan K. Gruber Hermann Metzger
stellv. Fraktionsvorsitzender Stadtrat
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