Der Stadtrat möge beschließen:
Die Vergabe des Baugeländes an der Marienburger Straße (ehemals Jugendwohnheim) erfolgt dergestalt, dass Konzepte, die die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung insbesondere auch unter Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse (§1 BauGB) den Vorrang vor Kaufpreisgeboten haben.
Im Einzelnen:
– sind Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu errichten,
– erhalten gemeinnützige Träger und Baugemeinschaften den Vorrang, damit diese Vorgabe dauerhaft gesichert ist,
– ist die spätere Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dauerhaft auszuschließen,
– hat der Anteil an geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) deutlich über 20% zu betragen,
– ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen, das – nach erfolgter Änderung der Stellplatzsatzung – eine wesentliche Reduzierung der Zahl der zu erstellenden Stellplätze ermöglicht.
Begründung:
Die Wohnungsversorgung breiter Kreise der Bevölkerung im unteren und mittleren Mietpreissegment ist in Landshut derzeit nicht gewährleistet. So hatten z.B. drei Landshuter Wohnungsbaugenossenschaften im Jahr 2017 zusammengerechnet etwa 1.000 Wohnungssuchende vorgemerkt. Wo die Stadt bei der Vergabe von Bauland eigene Gestaltungsmöglichkeiten hat, ist sie deswegen verpflichtet, dieser Notlage Rechnung zu tragen.
Bei Einhaltung des derzeit geltenden Stellplatzschlüssels ist die Schaffung von Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment nicht mehr möglich, weil die Stellplatzkosten zu nicht mehr tragbaren Mieten führen. Deshalb ist es – über den konkreten Fall hinaus – zwingend geboten, die geltende Stellplatzsatzung zu ändern mit dem Ziel, die Anforderungen bei Vorlage schlüssiger Mobilitätskonzepte deutlich zu reduzieren. Nur so können angesichts der derzeitigen Grundstückspreise Mietwohnungen für breite Kreise der Bevölkerung geschaffen werden.
Stefan K. Gruber
Fraktionsvorsitzender
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