Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt wird künftig bei allen kommunalen Bauvorhaben, die
– der Öffentlichkeit ganz oder eingeschränkt zugänglich sind, oder
– quartiersprägenden Charakter über ihren eigenen Standplatz hinaus haben oder
– die Neuanlage oder Neugestaltung öffentlicher Plätze zum Gegenstand haben,
Kunst am Bau in das jeweilige Vorhaben einbeziehen.
Im Grenzfall sind Beschlüsse des Stadtrats herbeizuführen.
Begründung:
Kunst am Bau hat es bei kommunalen Bauvorhaben seit langer Zeit nicht mehr gegeben. Nachdem jetzt der Berufsschulzweckverband, dessen Mitglied die Stadt ist, beim Neubau der
Berufsschule I ein Zeichen gesetzt hat, wird es nach der vorgestellten Planung für den Neubau der Realschule auch dort Kunst am Bau geben.
Die Grüne Fraktion begrüßt diese Einzelfälle, sie hält aber eine generelle Richtlinie für alle künftigen Bauvorhaben der Stadt für erforderlich. Sie soll gelten für öffentliche Gebäude wie z.B. Büros, Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Feuerwachen etc. Sie soll ferner gelten für quartiersprägende Wohnanlagen wie die derzeit geplante an der Breslauer Straße sowie für öffentliche Plätze.
In einer kulturbewussten Stadt sollte Kunst am Bau selbstverständlicher Bestandteil bei allen Bauaufgaben und Element von Baukultur sein. Als öffentlicher Bauherr steht die Stadt in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit. Ihr kommt besondere Verantwortung und Vorbildfunktion zu.
Für die Einzelheiten verweist die Grüne Fraktion auf den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Leitfaden.
gez. Stefan Gruber
Fraktionsvorsitzender
gez. Hedwig Borgmann
Stadträtin
Hermann Metzger
Stadtrat
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