Der Stadtrat möge beschließen:
Die Musikschule der Stadt bietet künftig Unterricht auch an den allgemeinbildenden Schulen in der Stadt, insbesondere an den Grund- und Mittelschulen an.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, in Absprache mit beiden Seiten die erforderlichen Regelungen zu treffen und über das Ergebnis zu berichten.
Begründung:
Angesichts der Entwicklung zu deutlich mehr Ganztagsunterricht fehlt für Kinder und Jugendliche zunehmend die Zeit für Musikunterricht außerhalb der eigenen Schule. Das Angebot von Musikunterricht an der eigenen Schule, also im gewohnten Umfeld, kann auch zum Abbau von manchmal vorhandener Schwellenangst beitragen. Auch ist es Eltern nicht immer möglich, insbesondere jüngere Kinder regelmäßig zum Unterricht in die deutlich außerhalb des Zentrums gelegene Musikschule zu bringen.
Der allgemein anerkannte hohe Wert von Musikerziehung für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen gebietet es, das Potenzial der städtische Musikschule deutlich mehr als bisher auszuschöpfen.
Hermann Metzger
Stadtrat
20150127 Musikunterricht an Landshuter Schulen
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