Der Stadtrat möge beschließen:
Stadt und Heiliggeistspitalstiftung stellen für den Neubau des Hauses Altstadt Nr. 99 vor einer endgültigen Entscheidung dem Stadtrat mehrere Entwürfe unterschiedlicher Verfasser für die Fassadengestaltung zur Auswahl. Vorgabe dafür ist: Keine Nachbildung von Altem, keine His-torisierung, kein Imitat früherer Baustile.
Begründung:
Wenn Stadt und Stiftung in der Altstadt einen Neubau errichten, sind sie verpflichtet, damit ein Zeichen zu setzen. Angesichts der vielen in den letzten Jahrzehnten in der Innenstadt ent-standenen Neubauten, die alle auch von der Angst vor dem Neuen geprägt waren, besteht die Gefahr, in kulissenhafte Sterilität zu geraten. Für die öffentliche Hand bietet sich jetzt die seltene Gelegenheit dem entgegen zu wirken. Diese Gelegenheit muss genutzt werden.
gez. Stefan Gruber Hermann Metzger
Stadtrat Stadtrat
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