Der Stadtrat möge beschließen:
In der Neufassung der Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von not-wendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder erhält die Anlage I ab-weichend vom bisherigen Vorschlag der Verwaltung folgende Fassung:
– Mehrfamilienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung (unabhängig von der Wohnfläche)
– Mehrfamilienhäuser, die im sozial geförderten Wohnungsbau errichtet werden, 0,5 Stellplätze je geförderte Wohnung.
Begründung:
Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern können Stellplätze für PKW in der bisher geforderten Zahl meist nur in Tiefgaragen bereit gestellt werden. Das führt zu einer massiven Erhöhung der Baukosten und damit auch zu deutlich höheren Mieten. Um dem entgegen zu wirken, ist eine Reduzierung des Stellplatz-Schlüssels im beantragten Ausmaß erforderlich. Andernorts ist der Schüssel 1 Stellplatz je Wohnung (unabhängig von deren Größe) längst üblich, so etwa in München. Auch die GaStellV des Freistaats Bayern sieht diesen Schlüssel einheitlich vor.
Bei Gebäuden mit Sozialwohnungen werden in vielen Fällen Mieter kein Auto besitzen. Im übrigen ist gerade für solche Wohnungen ein möglichst niedriges Mietniveau anzustreben. Die zusätzliche Senkung des Stellplatz-Schlüssels ist daher in diesem Bereich sachlich möglich und wirtschaftlich nötig.
gez. Stefan Gruber Hermann Metzger
Stadtrat Stadtrat
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