Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat:
Durch welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung den Eigentümer der Gebäude Wagnergasse 2, 4 und 6 angehalten, seiner gesetzlichen Pflicht
a) zur Abwendung von Gefahren für die Allgemeinheit, die von den Gebäuden wegen ihres schlechten Erhaltungszustandes ausgehen,
b) zur Instandhaltung dieser Gebäude als geschützte Baudenkmäler
nachzukommen.
Wann, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis ist die Verwaltung tätig geworden.
Sind der Stadt durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr Kosten entstanden, wenn ja in welcher Höhe.
Begründung:
Der fortschreitende Verfall der genannten Gebäude hat in jüngster Zeit extreme Ausmaße angenommen. Zur Abwendung von Gefahren für die Allgemeinheit musste eines der Gebäude abgestützt und die Wagnergasse musste für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Der Stadtrat und die Öffentlichkeit haben ein so berechtigtes wie dringendes Interesse daran, zu wissen, wie es dazu kommen konnte; nicht zuletzt, um daraus auch Lehren für die Zukunft zu ziehen.
gez. Hedwig Borgmann
Stadträtin
gez. Stefan K. Gruber
stellv. Fraktionsvorsitzender
Hermann Metzger
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