Die Verwaltung berichtet umfassend über die Ausbringung von Streusalz.
– Wie viel Tonnen Salz wurden in den letzten 10 Jahren pro Jahr gestreut?
– Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Einsatz von Salz zu minimieren?
– Wie wird bei städtischen Liegenschaften (Schulen, Kindergärten, Klinikum, Behörden usw.) verfahren? Gilt auch hier das Verbot, Streusalz auszubringen? Wird es kontrolliert? Gibt es Empfehlungen an die Hausmeister?
– Wie wird mit Schnee verfahren, der mit Streusalz verunreinigt ist?
– Gibt es Erkenntnisse über Schädigungen von Straßenbäumen in Stadtgebiet durch das Ausbringen von Streusalz?
Begründung:
Bei Schnee und Eis obliegt der Stadt die Verkehrssicherungspflicht auf allen Straßen. Busstrecken, Bundesstraßen, Ortsdurchfahrten werden zu diesem Zweck geräumt und gesalzen. Auf Nebenstrecken und in Wohngebieten kommt in der Regel Split zum Einsatz. Die Verwendung von Streusalz schädigt nicht nur Straßen, (siehe LZ vom 9.2.2015 Konrad-Adenauer-Str.) und Fahrzeuge, sondern stellt auch eine erhebliche Umweltbelastung dar. Es sollte daher nur so viel Salz ausgebracht werden, wie unbedingt nötig.
gez. Hedwig Borgmann
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