Der Stadtrat möge beschließen:
In der Altstadt bleibt der Bereich zwischen dem Anwesen Hs-Nr. 299 und dem Sparkassenbrunnen dauerhaft der Allgemeinheit zum freien Aufenthalt offen. Eine gewerbliche Nutzung dieses Bereiches findet nicht statt.
Begründung:
In der Altstadt droht die Gefahr der totalen Kommerzialisierung der Freiflächen. Um dem entgegen zu wirken, ist es zwingend erforderlich, gerade die attraktiven Flächen, die bisher noch nicht kommerziell genutzt sind, weiterhin der Allge-meinheit zum freien Aufenthalt zugänglich zu erhalten. Das gilt im besonderen Maße für die im Antrag bezeichnete Fläche.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem von Herrn Oberbürgermeister Rampf gestellten Nachprüfungsantrag zum Beschluss des Verkehrssenates vom 10.2.2015. Der gestellte Antrag steht in engem Sachzusammenhang mit diesem Nachprüfungsantrag.
gez. Sigi Hagl
Fraktionsvorsitzende
Verwandte Artikel
Ergänzung zum Haushaltsantrag – Städtische Wohnungsgesellschaft
Den Haushaltsantrag vom 20.10.2015 wiederholen wir in der folgenden ergänzten Fassung: In den Haushalt 2016 wird ein Betrag von 1 Mio. Euro als Stammkapital für eine zu gründende Städtische Wohnungsgesellschaft…
Weiterlesen »
Antrag Räum- und Streupflicht
Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Bemühungen zu verstärken, die Bevölkerung jährlich umfassend über die zur Sicherung der Gehwege im Winter erforderlichen Maßnahmen zu unterrichten. Insbesondere ist…
Weiterlesen »
Berichtsantrag über die Ausbringung von Streusalz
Die Verwaltung berichtet umfassend über die Ausbringung von Streusalz. – Wie viel Tonnen Salz wurden in den letzten 10 Jahren pro Jahr gestreut? – Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den…
Weiterlesen »