Der Stadtrat wird umgehend und umfassend über die, den zuständigen Behörden bekannten, aktuellen und bis 2009 zurückreichenden Hygienemängel und Verstöße gegen das Tierschutzrecht am Schlachtbetrieb Vion SBL Landshut GmbH in Kenntnis gesetzt. Entsprechende Schritte gegen den Schlachthofbetreiber sind einzuleiten.
Begründung:
Laut Medienberichten wurden am Landshuter Schlachthof gravierende Mängel in der Produktions- und Betriebshygiene festgestellt. Auch Oberbürgermeister Hans Rampf räumt Unregelmäßigkeiten ein, von denen die Behörden offenbar Kenntnis hatten.
Derartige Vorkommnisse treten nicht zum ersten Mal auf, wie sich aus der Beantwortung der von den Stadträtinnen Borgmann, Hagl, März-Granda und Stadtrat Gruber gestellten Plenaranfrage vom 14.10.2014 ersehen lässt.
Es ist darzulegen, weshalb die zuständigen Behörden bei Stadt und Landratsamt Landshut auf die ihnen bekannten Verstöße offenbar nur mit großer Zurückhaltung reagiert haben.
gez. Sigi Hagl
Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/Die Grünen Landshut
Verwandte Artikel
Berichtsantrag: Gebäude Wagnergasse 2, 4, 6
Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat: Durch welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung den Eigentümer der Gebäude Wagnergasse 2, 4 und 6 angehalten, seiner gesetzlichen Pflicht a) zur Abwendung von Gefahren für…
Weiterlesen »
Dringlichkeisantrag „Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms“
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat plant eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) mit erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Alle Bürgerinnen und Bürgern und allen Gebietskörperschaften haben die…
Weiterlesen »
LEG als Wohnungsbaugesellschaft
Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadt überträgt der Landshuter Entwicklungsgesellschaft für Grundstücke GmbH & Co. KG (LEG) als weiteren Tätigkeitsbereich die sichere und sozial gebotene Wohnungsversorgung für breite Schichten der…
Weiterlesen »