Der Stadtrat möge beschließen:
Ein Verkauf der ehemaligen Martinsschule für eine kommerziell-gewinnorientierte Nutzung wird ausgeschlossen. Das gilt auch für die Einräumung eines Erbbaurechtes.
Begründung;
Der Komplex ehem. Martinsschule hat quartiersprägenden Charakter und muss diesen auch zukünftig behalten. Eine kommerzielle Nutzung an dieser Stelle kommt daher im Interesse des Stadtganzen nicht in Betracht. Sie würde nicht dem Gemeinwohl dienen.
Wünschenswert bleibt zur Belebung der oberen Neustadt eine Einrichtung, wie das derzeit vorgeschlagene Kreativquartier. Darüber ist zu beraten und zu beschließen, wenn ein ausgearbeitetes Konzept einschließlich gesicherter Finanzierung vorgelegt ist und die Stifter der vorgesehenen Stiftung namhaft gemacht sind.
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Verwaltung zu diesem Punkt der Tagesordnung noch keinen Beschlussvorschlag vorgelegt hat.
gez. Stefan Gruber
Fraktionsvorsitzender
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