ANTRAG
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Bewertung des LEP-Entwurfs aus Sicht der Stadt Landshut wird unter Punkt 9 wie folgt geändert:
„In Ziffer 4.5.5 werden die regionalen Luftverkehrsanschlüsse erläutert. Diese sollen in ihrem Bestand gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die in der Begründung ausgeführte Vorhaltung einer befestigten Start- und Landebahn mit mindestens 1200m Länge für den Sichtflug bei regionalen Schwerpunktlandeplätzen ist zu streichen.“ - Die Bewertung des LEP-Entwurfs aus Sicht der Stadt Landshut wird unter Punkt 10 wie folgt geändert:
„In Ziffer 4.5.1 LEP-Entwurf ist als Ziel die dritte Startbahn für den Flughafen München ausgegeben. Dieses Ziel ist zu streichen.“
Begründung:
Die Verkehrslandeplatz Landshut wird im LEP-Entwurf als ein der regionalen Schwerpunktlandeplätze benannt. Die hierfür in der Begründung aufgeführte Vorhaltung einer Mindestlänge der Start- und Landebahn von 1200 Metern widersprechen dem eindeutigen Bürgervotum gegen einen Ausbau des Verkehrslandeplatzes Ellermühle und ist daher abzulehnen.
Die dritte Startbahn, die mit einer überwältigenden demokratischen Mehrheit in einem Bürgerentscheid in München abgelehnt wurde, wird als Ziel festgeschrieben. Dies steht nicht in einem eklatanten Widerspruch dazu, dass die Stadt München, als Folge des Bürgerentscheids, einem Bau gar nicht zustimmen kann. Da aber in der Gesellschafterversammlung einstimmig entschieden werden muss, kann dieses Ziel im LEP nur dazu führen, dass die Planung weiter fortgeführt wird, was unnötige Kosten, auch Steuergelder, verursacht. Außerdem steht das Ziel im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bayerischen Staatsregierung.
gez. Sigi Hagl
Fraktionsvorsitzende
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