In welchem ökologischen Zustand befinden sich die Gewässer 3. Ordnung in der Stadt Landshut? Wie steht es um die Wasserqualität und die Durchlässigkeit? Und was unternimmt die Stadt, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen? Danach fragt ein Antrag der Grünen im Landshuter Stadtrat. Für den Unterhalt der Gewässer 3. Ordnung, wie etwa den Rossbach, sind die Kommunen verantwortlich. Entsprechend den Vorgaben ist ein guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial anzustreben. Dieses Ziel sollte ursprünglich schon 2015 erreicht werden, wurde aber deutlich verfehlt. Auch bis für 2021 wird es wohl trotz eines Gewässerentwicklungskonzeptes nicht erreicht werden. Für Stadträtin Hedwig Borgmann Grund genug nachzufragen, welche Mängel im Einzelnen bestehen, welche Maßnahmen derzeit umgesetzt werden und welche Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Ziel schneller zu erreichen: „Fließgewässer einschließlich der Uferzonen, die eine naturraumtypische Vielfalt aufweisen und ihre Funktion als Lebensraum erfüllen sind zum Erhalt der Biodiversität ungeheuer wichtig“, so die Stadträtin.
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