Einrichtung einer Stelle zur Konzipierung von Projekten und Beantragung von Fördermitteln
Der Stadtrat möge beschließen:
In der Stadtverwaltung wird eine Stelle zur Konzipierung von Projekten und zur Beantragung von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes eingerichtet („Europastelle“).
Die Stelle ist im Referat für „Wirtschaft und Finanzen“ anzusiedeln und wird zunächst auf zwei Jahre befristet.
Begründung:
Es gibt vielfältige Fördermaßnahmen des Landes und des Bundes sowie auf EU-Ebene (beispielhaft bayerischer Arbeitsmarktfonds, ESF, EIF, EFRE, Kulturfonds, Life+).
Die Beantragung dieser Mittel ist aufwendig und erfordert eine genaue Kenntnis der Fördermöglichkeiten und der Antragsmodalitäten.
Mögliche Fördermittel werden in Landshut nur bedingt abgerufen, da die personelle Kapazität bei kommunalen Stellen und privaten Trägern nicht ausreichend ist.
Eine eigens eingerichtete Stelle kann geplante Projekte auf ihre Förderfähigkeit hin prüfen und gegebenenfalls modifizieren und beratend städtischen Einrichtungen sowie Vereinen, Schulen, Betrieben u.a. zur Seite stehen. Außerdem können zusätzliche wünschenswerte Maßnahmen so eher realisiert werden.
Bei erfolgreicher Mittelakquisition werden Mittel für kommunale Projekte, Vereine, Schulen, und Institutionen eingespart. Anträge auf städtische Unterstützung können vorab auf ihre Förderfähigkeit überprüft werden.
Grüne Fraktion
gez. Susanne Fischer
gez. Dr. Thomas Keyßner
gez. Sigi Hagl
gez. Dr. Thomas Gambke
gez. Hermann Metzger
gez. Elke-März-Granda
gez. Dr. Jürgen Pätzold
gez. Petra Rabl
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