Die vom Bausenat geschluckte “Kröte” Spielhalle im Luitpoldcenter wird jetzt über einen Nachprüfungsantrag, den auch die Grüne Fraktion unterstützt hat, dem Plenum vorgelegt. Für die Fraktion stellt sich vorweg eine Frage, die bisher anscheinend von keiner Seite gestellt wurde. Die Stadt will zugunsten der Landshuter Tafel Räume mieten, die seit Jahren leer stehen. Warum ist deren Eigentümer zur Vermietung nur dann bereit, wenn er im Gegenzug neben der Miete ein zusätzliches Geschenk in Gestalt einer Spielhalle erhält? Hier hat aus Sicht der Grünen Fraktion jede öffentliche Aufmerksamkeit und Kritik anzusetzen.
Die bisherige Beschlusslage geht auf dieses unverständliche Verlangen des Eigentümers ein und sieht ein Koppelungsgeschäft vor, nämlich Mietvertrag gegen Spielhalle. Dieses Koppelungsgeschäft halt die Grüne Fraktion für sittenwidrig und damit für nichtig. Stadtrat Hermann Metzger verweist dazu auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Problematik. In einem Antrag fordert die Fraktion jetzt die Verwaltung auf, den Stadtrat über diese Rechtsprechung zu informieren und darzulegen, welche Risiken und Auswirkungen sich auf dieser Grundlage für das zunächst beschlossene Koppelungsgeschäft ergeben können.
Sollte danach die Sache scheitern, sehen die Grünen die Stadt in der selbstverständlichen Pflicht, jede erdenkliche Anstrengung zu unternehmen, um der Tafel die dringend benötigten Räume zur Verfügung zu stellen. Warum eigentlich sollte das im Luitpoldcenter ohne Spielhalle nicht möglich sein.
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