ANTRAG
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtwerke werden beauftragt, einen Umsetzungsplan zum Anbieten von Wärme ggf. Kälte aus Kraftwärmekopplung (KWK) und Kraftwärme-Kälte-Kopplung (KWKK), ggf. auch anderen Energiequellen (z.B. Geothermie, Biogaserzeugung) zu erarbeiten und dem Werksenat innerhalb von 6 Monaten zur Beschlussfassung vorzulegen. Dazu gehören u.a. die wichtigen Elemente
- Aufstellung über den Wärme- (Kälte-) bedarf vor allem der großen öffentlichen, gewerblichen und privaten Nutzer
- Bewertung der technologischen Ansätze mit Schwerpunkt auf sogenannten Blockheizkraftwerken (KWK und KWKK) (auf der Basis von Gas und Biomasse)
- Prüfung verschiedener organisatorischer bzw. Finanzierungs-Ansätze (z.B. „Contracting“, Finanzierung über Bürgerfond).
Sollte der Zeitbedarf für die Erstellung diese Planung im geforderten Zeitrahmen nicht möglich sein, so ist zumindest nach 6 Monaten dem Werksenat ein Forschrittsbericht zu geben.
Begründung
Mit der Liberalisierung der Strommärkte und der Umsetzung der Ziele des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung werden die Stadtwerke Mengenmäßig weniger Strom und Gas verkaufen können. Die Margen aus dem Verkauf von Strom und Gas werden nachhaltig unter Druck stehen.
Andererseits bietet der Verkauf von Wärme (und ggf.Kälte) eine neue Geschäftsmöglichkeit für die Stadtwerke. Dieses gilt insbesondere im Zusammenhang mit sogenannten Blockheizkraftwerken (KWK und KWKK). Mit KWK und KWKK kann auch das Strategische Ziel der Stadtwerke, den Eigenanteil der Stromproduktion zu erhöhen, umgesetzt werden. Gleichzeitig kann damit der Gasumsatz stabilisiert werden.
Landshut, den 28.5.2009
gez. Dr. Thomas Gambke, Stadtrat gez. Sigi Hagl, Stadträtin
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