ANTRAG
Der Stadtrat möge beschließen:
- Dem Stadtrat möge über die seit Januar 2009 gewährte städtische Förderung des Schulmittagessens für Schülerinnen und Schüler, die Inhaber des Sozialpasses „Landshut sozial“ sind, berichtet werden.
Von Interesse ist hierbei neben der Anzahl derer, die diese Leistung in Anspruch nehmen und ihre Verteilung auf die jeweiligen Schulen, insbesondere auch die Abwicklung vor Ort.
- Die Stadt Landshut beantragt für die in Frage kommenden Ganztagsschulen entsprechende Fördermittel des bayerischen Sozialministeriums zur Bezuschussung des Schulmittagessens für Bedürftige.
Zu klären ist hierbei insbesondere,
- ob die seit 20. April 2009 geltende Förderrichtlinie des Sozialministeriums auch bei offenen Ganztagsschulen Anwendung findet.
- ob sich der Kreis der Begünstigten mit dem der Berechtigten des Sozialpasses „Landshut sozial“ deckt.
- welcher bürokratische Aufwand für die Gewährung des Zuschusses erforderlich ist.
Die Stadt Landshut beteiligt sich entsprechend der Förderrichtlinie mit einem Betrag von 200 Euro pro bedürftiges Kind pro Schuljahr an der Finanzierung.
Sigi Hagl
Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/Die Grünen
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