Wie jetzt erst bekannt wurde, hat die Bauverwaltung der Pfarrei St. Martin die Genehmigung erteilt, ein Tor am Mesner-Ott-Gäßchen anzubringen. Dies, obwohl sich der Stadtrat 2008 gegen ein zweites Tor am Martinsfriedhof ausgesprochen hat.
„Eine flagrante Missachtung des Stadtrates“, empört sich Hermann Metzger.
Zur Rechtslage weist Metzger darauf hin, dass ein Bauantrag zurückgewiesen werden kann, wenn das sog. Antragsinteresse fehlt, weil die Genehmigung für den Antragsteller offensichtlich nutzlos ist. Genau das ist hier der Fall. Die Pfarrei St. Martin kann nämlich das jetzt genehmigte Tor auf städtischem Grund gar nicht errichten, solange der ablehnende Beschluss des Verwaltungssenats besteht. Warum die Bauverwaltung in Kenntnis dieses Beschlusses dennoch die Genehmigung erteilt hat, bleibt ein Rätsel.
Nicht erledigt wurde hingegen der Auftrag an die Verwaltung, ein halbes Jahr nach Installation des Tores am Durchgang Altstadt/Martinsfriedhof einen Erfahrungsbericht abzugeben.
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