Im kommenden Plenum steht das weitere Vorgehen zum Bürgerbegehren „Fußgängerzone Neustadt“ zur Beratung an, insbesondere also die Frage, ob der Stadtrat das Bürgerbegehren annimmt und damit der Bürgerentscheid entfallen kann (Art 18 a Abs. 14 Satz 1 Gemeindeordnung). Zur Beratung wird die Verwaltung „verkehrliche Auswirkungen“ einer Fußgängerzone darstellen. Für die Grünen-Fraktion reicht das nicht aus.
Stadtrat Dr. Thomas Keyßner: „Zu einer umfassenden Nutzenbetrachtung eines solchen Projektes gehören jedoch – unserer Einschätzung sogar vorrangig – weitere Aspekte, wie etwa die gestalterischen Möglichkeiten, gerade auf den sog. Multifunktionsflächen. Diese wurden bisher nahezu ausschließlich als Parkplätze genutzt. Durch eine Umnutzung u.a. in Richtung auf mobiles Grün, darunter auch Schatten spendende Bäume, könnte das Mikroklima, und damit die Aufenthaltsqualität, entscheidend verbessert werden.“
Entsprechende Überlegungen sind im Baureferat längst angestellt worden, wie in der Beratung des Verkehrssenats vom 14.06.2021 deutlich geworden ist. In der Sitzungsvorlage hat die Sanierungsstelle damals folgendes ausgeführt:
„Vor dem Hintergrund der Gesamtumstände bietet sich die saisonal befristete Ausweisung der unteren Neustadt als Fußgängerzone an. Das besondere Flair des Straßenraums, das bisher nur an Markttagen besonders zur Geltung kommt, könnte bis in den Spätsommer hinein durchgehend die Innenstadt bereichern. (….). Mit dem Wegfall verkehrlicher Beeinträchtigungen erfahren Einkaufserlebnis, Flanieren und Aufenthaltsqualität einen deutlichen Mehrwert. Die Sitzbänke als konsumfreie Zonen laden im verkehrsfreien Umfeld wesentlich stärker zum Verweilen ein als neben parkenden Fahrzeugen.“
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