Stadträtin Regine Keyßner fordert die Verwaltung in ihrem Antrag dazu auf, zu berichten auf welche Weise der seit 1. April in Bayern bestehenden Möglichkeit ohne Sarg bestattet zu werden Rechnung getragen werden soll.
Auf Anregung des MIGLA besteht in Landshut seit 2013 für Angehörige des muslimischen Glaubens die Möglichkeit entsprechend ihren religiösen Vorschriften bestattet zu werden.
Durch die Änderung der BestattungsVO ist die Sargpflicht entfallen. Die Friedhofsträger können nunmehr selbst entscheiden ob und wie im Leichentuch bestattet werden darf.
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